Amt und Gewerbe
Amt und Gewerbe
Thomas Weyrauch: Städtische Amts- und Gewerbeordnungen der frühen Neuzeit im mittleren Hessen. Dissertation
Veröffentlicht in den Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen, Neue Folge, Band 72, ISSN-Nr. 0342-1198
237 Seiten, 5 Abbildungen
Online: http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2018/13600/pdf/MOHG_72_1987.pdf
Abstract:
Die Städte Gießen, Grünberg, Herborn, Lich, Butzbach, Friedberg und Wetzlar gehörten trotz großer räumlicher Nähe zu unterschiedlichen Territorien. Städtischen Rechtsquellen dieser Orte ist gemeinsam, dass sie Regelungen für Ämter und Gewerbe beinhalten. Über die politischen Grenzen hinweg gab es Einflüsse auf deren Inhalte. Die Quellengattung wird in Anlehnung an einen häufig benutzten Begriff „Ordnung“ genannt.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Gegenstand der Erörterung
Der untersuchte Raum
Die Quellen
Die Ordnung in ihrer äußeren Erscheinung
Die städtischen Ämter
Der Begriff und die gesellschaftliche Stellung des städtischen Amtsträgers
Die Tätigkeitsbereiche der Amtsträger
Die Annahme der Amtsträger
Die Organisation des Amts
Die Pflichten der Amtsträger
Die Rechte der Amtsträger
Die Beendigung der Amtstätigkeit
Ergebnis: Die städtischen Amtsträger
Die Gewerbe
Gewerbe und Zunft
Die Zunft
Nichtzünftiges Gewerbe
Die rechtliche Bedeutung der Ordnung für städtische Ämter und Gewerbe
Die Abgrenzung der untersuchten Ordnungen zu anderen Vorschriften
Zweck der Schaffung von Ordnungen
Personenbezogene und personenunabhängige Ordnungen
Die Gültigkeitsdauer von Ordnungen
Die Entstehung der Ordnung
Gelöbnis und Eid
Unterschiede zwischen Gewerbeordnung und Amtsordnung
Ergebnis: Die rechtliche Bedeutung der Ordnung für städtische Ämter und Gewerbe
Zusammenfassung
Anhang
Literaturverzeichnis