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Amt und Gewerbe

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Thomas Weyrauch: Städtische Amts- und Gewerbeordnungen der frühen Neuzeit im mittleren Hessen. Dissertation

Veröffentlicht in den Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen, Neue Folge, Band 72, ISSN-Nr. 0342-1198

237 Seiten, 5 Abbildungen

Online: http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2018/13600/pdf/MOHG_72_1987.pdf



Abstract:

Die Städte Gießen, Grünberg, Herborn, Lich, Butzbach, Friedberg und Wetzlar gehörten trotz großer räumlicher Nähe zu unterschiedlichen Territorien. Städtischen Rechtsquellen dieser Orte ist gemeinsam, dass sie Regelungen für Ämter und Gewerbe beinhalten. Über die politischen Grenzen hinweg gab es Einflüsse auf deren Inhalte. Die Quellengattung wird in Anlehnung an einen häufig benutzten Begriff „Ordnung“ genannt.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

Gegenstand der Erörterung

Der untersuchte Raum

Die Quellen

Die Ordnung in ihrer äußeren Erscheinung

Die städtischen Ämter

Der Begriff und die gesellschaftliche Stellung des städtischen Amtsträgers

Die Tätigkeitsbereiche der Amtsträger

Die Annahme der Amtsträger

Die Organisation des Amts

Die Pflichten der Amtsträger

Die Rechte der Amtsträger

Die Beendigung der Amtstätigkeit

Ergebnis: Die städtischen Amtsträger

Die Gewerbe

Gewerbe und Zunft

Die Zunft

Nichtzünftiges Gewerbe

Die rechtliche Bedeutung der Ordnung für städtische Ämter und Gewerbe

Die Abgrenzung der untersuchten Ordnungen zu anderen Vorschriften

Zweck der Schaffung von Ordnungen

Personenbezogene und personenunabhängige Ordnungen

Die Gültigkeitsdauer von Ordnungen

Die Entstehung der Ordnung

Gelöbnis und Eid

Unterschiede zwischen Gewerbeordnung und Amtsordnung

Ergebnis: Die rechtliche Bedeutung der Ordnung für städtische Ämter und Gewerbe

Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis